Juristisches Lexikon

Schutzgewahrsam

... ist eine nach den Polizeigesetzen der Länder zulässige polizeiliche Einzelmassnahme. Eine Person kann dann in Schutzgewahrsam genommen werden, wenn dies zu ihrem Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist, insbesondere weil sie sich erkennbar in einem die freie Willensbildung ausschliessenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet.
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