Juristisches Lexikon

Schutzfähige Zeichen

... sind Marken, geschäftliche Bezeichnungen oder geographische Herkunftsangaben. Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschliesslich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschliesslich der Form einer Ware oder ihre Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschliesslich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt. Gesetzliche Grundlage ist das Markengesetz vom 25.10.1994.
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