Juristisches Lexikon

Schulpflicht

... beinhaltet die Pflicht zum Besuch der Grundschule und einer auf ihr aufbauenden Schule, die Pflicht zum Besuch der Berufsschule und der Sonderschule. Sie erstreckt sich auf den Besuch des Unterrichts und sonstiger Schulveranstaltungen sowie auf Einhaltung der Schulordnung. Die Pflicht zum Besuch der Grundschule beginnt mit der Vollendung des sechsten Lebensjahrs und dauert mindestens vier Jahre.
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