Juristisches Lexikon

Schulgewalt

... bezeichnet die Gewalt des Staates und seiner Schulorgane über die Schüler, die in Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ihre rechtliche Grundlage hat. Ihren Ausdruck findet die Schulgewalt insbesondere in der Schulpflicht und in dem Recht der Schulorgane, Ordnungsstrafen zu verhängen.
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