Juristisches Lexikon

Schuldner

... ist die Person in einem Schuldverhältnis, die zu einer Leistung (zum Beispiel zur Zahlung des Kaufpreises) verpflichtet ist. Bei gegenseitigen Verträgen (z.B. Kauf-, Dienst- oder Werkvertrag) hat der Schuldner zugleich die Stellung eines Gläubigers.
<<   SchuldmitübernahmeSchuldnerbegünstigung   >>