Juristisches Lexikon

Schuldmitübernahme

... ist eine Schuldübernahme in der Form, dass neben den alten noch ein neuer Schuldner tritt. Der alte Schuldner wird von der Schuld nicht befreit. Die Schuldmitübernahme ist gesetzlich nicht geregelt.
<<   SchuldfähigkeitSchuldner   >>