Juristisches Lexikon

Schulaufsicht

... beinhaltet die Staatsaufsicht über das Schulwesen. Diese umfasst rechts- und verwaltungsfachliche Angelegenheiten. Die schulfachliche Aufsicht bezieht sich insbesondere auf die Aufgaben und die Ordnung jeder Schulart, die Bildungs- und Lehrpläne, die Versetzungs- und Prüfungsordnung und die Anerkennung von Abschlüssen. Die Rechtsaufsicht erstreckt sich unter anderem auf die Überwachung der Schulunterhaltung und Schulverwaltung durch den Schulträger.
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