Juristisches Lexikon

Schulart

... bezeichnet die Gliederung des Schulwesens durch die Zusammenfassung von Bildungsgängen mit bestimmten Lernschwerpunkten und Lernanforderungen. Schularten sind Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, berufliche bzw. berufsbildende Schule, Kolleg und Sonderschule.
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