Juristisches Lexikon

Schriftliches Verfahren

... kann im Zivilprozess bei Streitigkeiten über vermögensrechtliche Streitigkeiten vom Gericht von Amts wegen angeordnet werden, wenn eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht geboten ist, der Wert des Streitgegenstands bei Einreichung der Klage 1.500 DM nicht übersteigt und einer Partei das Erscheinen vor Gericht nicht zuzumuten ist (§ 128 Abs. 2 Zivilprozessordnung). Mit dem schriftlichen Verfahren wird der Grundsatz durchbrochen, dass eine gerichtliche Entscheidung nur aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergehen darf.
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