Juristisches Lexikon

Schlechtwettergeld

... wird Arbeitern für die in der Schlechtwetterzeit aus Witterungsgründen ausgefallenen Arbeitsstunden gewä hrt. Witterungsbedingter Arbeitsausfall liegt vor, wenn dieser ausschliesslich durch zwingende Witterungsgründe verursacht ist und an einem Arbeitstag mindestens eine Stunde der Arbeitszeit ausfällt. Vgl. §§ 81 ff. Arbeitsförderungsgesetz.
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