Juristisches Lexikon

Schlechterfüllung

... des Vertrags begründet Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung. Dies gilt insbesondere bei Schuldverhältnissen ohne detaillierte Regelung der Gewährleistung. Aber auch dort, wo der Gesetzgeber ausdrücklich geregelt hat, was bei mangelhafter Lieferung gelten soll (wie z.B. im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht), ist die positive Vertragsverletzung Anspruchsgrundlage für solche Schäden, die über den unmittelbaren Lieferungs- und Mangelschaden hinausgehen.
<<   SchlägereiSchlechtwettergeld   >>