Juristisches Lexikon

Schlüsselgewalt

... ist ein überkommener familienrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das Recht der nicht getrennt lebenden Ehegatten, Rechtsgeschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für und gegen den anderen Ehegatten zu besorgen. Vgl. § 1357 BGB.
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