Juristisches Lexikon

Schiff

... ist ein Fahrzeug, das zur Fortbewegung auf und unter dem Wasser und zur Beförderung von Personen oder Sachen bestimmt ist. Kleinere Ruder- oder Segelboote fallen nicht unter diesen Begriff. Für die meisten Seeschiffe und für die grösseren Binnenschiffe werden nach der Schiffsregisterordnung beim Amtsgericht des Heimathafens Schiffsregister geführt. Eingetragene Seeschiffe werden durch Einigung, eingetragene Binnenschiffe durch Einigung und Eintragung ins Register übereignet.
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