Juristisches Lexikon

Schiedsgerichtsklausel

... ist eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung, in der die Parteien im Falle einer Rechtsstreitigkeit auf die Anrufung eines staatlichen Gerichts verzichten und statt dessen vereinbaren, dass ein Schiedsgericht die streitige Angelegenheit entscheiden soll. Wird das Gericht wegen einer Rechtsstreitigkeit angerufen, für die die Parteien einen Schiedsvertrag geschlossen haben, so hat das Gericht die Klage als unzulässig abzuweisen, wenn sich der Beklagte auf den Schiedsvertrag beruft. Vgl. § 1027 ff. Zivilprozessordnung.
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