Juristisches Lexikon

Schenkungsversprechen

... ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den der Schenker einem anderen eine unentgeltliche Leistung verspricht. Zur Gültigkeit des Schenkungsversprechens ist notarielle Beurkundung erforderlich. Die Nichteinhaltung dieser Form führt grundsätzlich zur Nichtigkeit der Erklärung. Der Mangel der Form wird jedoch durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt. Vgl. § 518 BGB.
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