Juristisches Lexikon

Scheckkarte

... ist die von der Bank oder Sparkasse ausgestellte schriftliche Erklärung, dass sie sich verpflichtet, Schecks des Inhabers der Scheckkarte bis zu einer Höchstsumme von 400 DM einzulösen.
<<   ScheckbürgeScheckkartenmißbrauch   >>