Juristisches Lexikon

Schallzeichen im Strassenverkehr

... sind Hupen und Hörner. Sie darf nur geben, wer ausserhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder andere gefährdet sieht. Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen. Vgl. § 16 Strassenverkehrsordnung.
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