Juristisches Lexikon

Schadenshaftung des Verein

Der Verein ist für Schäden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmässig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt. Vgl. § 31 BGB.
<<   SchadensgeneigteSchadensminderungspflicht   >>