Juristisches Lexikon

Schaden

... ist jeder Nachteil, den jemand durch ein bestimmtes Ereignis an seinem Vermögen oder an seinen sonstigen rechtlich geschützten Rechtsgütern erleidet. Ob und in welcher Höhe ein Schaden vorliegt, ist nach der sogenannten "Differenzhypothese" zu ermitteln. Danach ist der Schaden die Differenz zwischen der tatsächlichen Lage, die infolge des schädigenden Ereignisses besteht, und der hypothetischen, die bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.
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