Juristisches Lexikon

Schöffe

... ist die Bezeichnung für einen ehrenamtlichen Richter. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Die Schöffen üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Richter beim Amtsgericht aus und nehmen auch an den im Laufe einer Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidung teil, die in einer Beziehung zu der Urteilsfällung stehen und die auch ohne mündliche Verhandlung erlassen werden können. Vgl. §§ 30 ff. Gerichtsverfassungsgesetz.
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