Juristisches Lexikon

Sanierungsträger

... ist ein Beauftragter einer Gemeinde, der deren Aufgaben bei der Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung wahrnimmt. Die Bestätigung für die Übernahme der Aufgaben als Sanierungsträger kann nur ausgesprochen werden, wenn unter anderem das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig ist. Der Sanierungsträger erfüllt die ihm von der Gemeinde übertragenen Aufgaben im eigenen Namen für Rechnung der Gemeinde als deren Treuhänder oder im eigenen Namen für eigene Rechnung. Vgl. §§ 157 ff. Baugesetzbuch.
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