Juristisches Lexikon

Sanierungssatzung

Die Gemeinde kann ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierung durchgeführ t werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets beschliesst die Gemeinde als Satzung. Diese ist der höheren Verwaltungsbehörde anzuzeigen und ortsüblich bekanntzumachen. Vgl. §§ 142, 143 Baugesetzbuch.
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