Juristisches Lexikon

Samtgemeinden

... können in Niedersachsen Gemeinden eines Landkreises, die mindestens 400 Einwohner haben, zur Stärkung der Verwaltungskraft bilden. Zu den Aufgaben der Samtgemeinde gehören unter anderem die Aufstellung des Flächennutzungsplans, die Trägerschaft der allgemeinbildenden Schulen und die Unterhaltung von Gemeindeverbindungsstrassen. Vgl. §§ 71 ff. Gemeindeordnung.
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