Juristisches Lexikon

Sammelwerke

... sind Sammlungen von Werken und anderen Beiträgen, die durch Auslese oder Anordnung eines Herausgebers eine persönliche geistige Schöpfung sind. Urheberrechtlich werden diese Werke sind selbständige Werke behandelt. Vgl. § 4 Urheberrechtsgesetz.
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