Juristisches Lexikon

Sachverständiger

... ist eine Person, die auf einem bestimmten Gebiet ein besonderes Wissen vorweisen kann. Er ist im Zivilprozess Beweismittel und wird vom Gericht ausgewählt. Das Gericht hat die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen. Vgl. §§ 402 ff. Zivilprozessordnung.
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