Juristisches Lexikon

Sachverständigenrat

... zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung besteht aus fünf Mitgliedern, die auf fünf Jahre auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten berufen werden. Sie sind in ihrer Tätigkeit unabhängig. Der Sachverständigenrat erstattet jährlich ein Gutachten über die wirtschaftliche Lage und deren absehbare Entwicklung.
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