Juristisches Lexikon

Sachsen

... ist seit dem 3.10.1990 ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Es ging aus der Zusammenlegung der Bezirksterritorien Dresden, Karl-Marx-Stadt/Chemnitz und Leipzig und der Kreise Hoyerswerda und Weisswasser des ehemaligen Bezirks Cottbus hervor. Das Land führt die Bezeichnung Freistaat Sachsen. Landeshauptstadt ist Dresden. Organe sind unter anderem der Landtag und die Landesregierung.
<<   SachschadenSachsen-Anhalt   >>