Juristisches Lexikon

Sachschaden

... im Straßenverkehr. Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmässigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personen-, Sach- oder sonstigen Vermögensschäden abzuschliessen und aufrechtzuerhalten. Vgl. § 1 Pflichtversicherungsgesetz.
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