Juristisches Lexikon

Sachliche Zuständigkeit

... bezeichnet die Kompetenz einer Behörde oder eines Gerichts, eine bestimmte Aufgabe wahrzunehmen oder über eine streitige Angelegenheit zu entscheiden. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich regelmässig aus dem Gesetz.
<<   SachkonzessionSachmangel   >>