Juristisches Lexikon

Sachkonzession

... bezeichnet die Erlaubnis zum Betrieb einer Unternehmung, gebunden an eine Betriebsstätte, mit der Massgabe, dass die Person des Erlaubnisinhabers durch Vererbung oder Veräusserung wechseln kann. Solche echte Sachkonzessionen gibt es heute nicht mehr.
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