Juristisches Lexikon

Sachen

Im Verwaltungsgebrauch sind öffentliche Sachen, die der internen Verwaltungsnutzung und damit der unmittelbaren Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Dazu gehören etwa Dienstgebäude, Geräte der Feuerwehr oder Dienstfahrzeuge.
<<   SacheinlagenSachenrecht   >>