Juristisches Lexikon

Richtlinien der Politik

... bestimmt in der Bundesrepublik Deutschland der Bundeskanzler. Er trifft die grundsätzlichen und richtungsweisenden Entscheidungen über die Führung der Regierungsgeschäfte. Die Richtlinien der Politik binden die Bundesminister. Vgl. Art. 65 Grundgesetz.
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