Juristisches Lexikon

Revision

... ist ein Rechtsmittel zur Nachprüfung eines Urteils in rechtlicher, nicht in tatsächlicher Hinsicht. Sie findet im Zivilprozess grundsätzlich gegen die in der Berufungsinstanz von den Oberlandesgerichten erlassenen Endurteile statt. In Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, bei denen der Wert der Beschwer 60.000 DM nicht übersteigt, und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche findet die Revision nur statt, wenn das Oberlandesgericht sie in dem Urteil zugelassen hat. Vgl. §§ 545, 546 Zivilprozessordnung.
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