Juristisches Lexikon

Revi sionsfrist bezeichnet

... die Frist, innerhalb derer Revision einzulegen ist. Sie beträgt einen Monat ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Vgl. z.B. § 552 Zivilprozessordnung, § 341 Strafprozessordnung, § 74 Arbeitsgerichtsgesetz, § 120 Verwaltungsgerichtsordnung.
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