Revi sionsfrist bezeichnet
... die Frist, innerhalb derer Revision einzulegen ist. Sie beträgt einen Monat ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Vgl. z.B. § 552 Zivilprozessordnung, § 341 Strafprozessordnung, § 74 Arbeitsgerichtsgesetz, § 120 Verwaltungsgerichtsordnung.