Rentenfaktor
... ist neben den persönlichen Entgeltpunkten und dem aktuellen Rentenwert für die Höhe der Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung massgebend. Er ist gesetzlich festgelegt und beträgt zum Beispiel für persönliche Entgeltpunkte bei Renten wegen Alters 1,0, Renten wegen Berufsunfähigkeit 0,6667, Renten wegen Erwerbsunfähigkeit und Erziehungsrenten 1,0. Vgl. §§ 64, 67 Sozialgesetzbuch VI.