Juristisches Lexikon

Rentenberater

... berät geschäftsmässig in Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung. Er bedarf einer Erlaubnis. Diese darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die für den Beruf e rforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt und ein Bedürfnis für die Erlaubnis besteht. Einzelheiten enthält das Rechtsberatungsgesetz.
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