Juristisches Lexikon

Rente

... ist insbesondere eine Leistung aus der Sozialversicherung, vor allem der Rentenversicherung. Sie schützt den Versicherten vor dem Risiko des vorzeitigen krankheitsbedingten Verlustes oder einer wesentlichen Beeinträchtigung seiner Erwerbsfähigkeit und gewährleistet die Altersversorgung des Versicherten sowie die Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall.
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