Juristisches Lexikon

Remonstrationspflicht

... ist die Pflicht des Beamten, Bedenken gegen die Rechtmässigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Vgl. § 56 Bundesbeamtengesetz, § 38 Beamtenrechtsrahmengesetz.
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