Juristisches Lexikon

Remonstration

... bedeutet Gegenvorstellung. Dabei handelt es sich um einen formlosen Rechtsbehelf, mit dem sich der von einer Verwaltungsentscheidung Betroffene an die erlassende Behörde mit dem Ziel wendet, die Behörde nochmals zu einer Überprüfung der ergangenen Entscheidung zu bewegen.
<<   RemittentRemonstrationspflicht   >>