Juristisches Lexikon

Reizstoffwaffen

... dürfen nur eingeführt, sonst in die Bundesrepublik Deutschland verbracht oder gewerbsmässig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen worden sind. Vgl. § 22 Waffengesetz.
<<   ReiterReklamation   >>