Juristisches Lexikon

Reisevertrag

... ist ein Vertrag zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden, in dem sich der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu erbringen; der Reisende ist verpflichtet. dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. Vgl. §§ 651a ff. BGB.
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