Juristisches Lexikon

Regionalverband

... ist in Baden-Württemberg eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der die Kreise und kreisfreien Städte angehören. Seine Hauptaufgabe besteht in der Konkretisierung des Landesentwicklungsplans. Organe des Regionalverbands sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende. Der Regionalverband hat Satzungsgewalt. Seine finanziellen Grundlagen sind Landeszuschüsse, die Verbandsumlage, Gebühren und Beiträge.
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