Juristisches Lexikon

Regionalplanung

... bezeichnet die Planung von Teilgebieten; sie ist in den Flächenländern Teil der Landesplanung. Die Aufstellung von Regionalplänen untersteht der Planungshoheit des jeweiligen Landes. Nach § 5 Abs. 3 Raumordnungsgesetz schaffen die Länder Rechtsgrundlagen für eine Regionalplanung, wenn diese für Teilräume des Landes geboten erscheint. Soweit die Regionalplanung nicht durch Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu regionalen Planungsgemeinschaften erfolgt, sind die Gemeinden und die Gemeindeverbände oder deren Zusammenschlüsse in einem förmlichen Verfahren zu beteiligen.
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