Juristisches Lexikon

Regiebetrieb

... ist ein in haushaltsrechtlicher, rechnungstechnischer, organisatorischer und personeller Hinsicht unselbständiger Bestandteil eines Verwaltungsträgers (z.B. einer Gemeinde). Es handelt sich hierbei also um ein unselbständiges öffentliches Unternehmen, dessen Vermögen Bestandteil des übrigen Vermögens des Verwaltungsträgers ist. Das Personal wird meist auch noch für andere kommunale Aufgabenbereiche eingesetzt. Als Regiebetrieb werden insbesondere noch Versorgungsbetriebe in kleineren Gemeinden geführt.
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