Juristisches Lexikon

Regelunterhalt

... ist der beim Kindesunterhalt vom Unterhaltspflichtigen mindestens zu zahlende Unterhalt. Er ist in der Regelunterhaltsverordnung festgelegt. Seine Höhe kann sich prozentual erhöhen, wenn der Unterhaltspflichtige ein entsprechend hohes Einkommen hat.
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