Juristisches Lexikon

Rechtswidrigkeit

... bezeichnet ein der Rechtsordnung widersprechendes Verhalten, das eine Strafe oder Schadensersatzansprüche zur Folge haben kann. Bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes (z.B. Notwehr, Notstand oder Einwilligung) ist allerdings eine Rechtswidrigkeit nicht gegeben.
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