Juristisches Lexikon

Rechtsschutzversicherung

... ist eine Versicherung, die die Kosten eines Rechtsstreits ersetzt. Ausgenommen sind allerdings Bau-, Scheidungs- und Erbstreitigkeiten. In Strafverfahren ist die Kostenübernahme bei Verbrechen oder vorsätzlichen Taten sowie bei Beleidigungen ausgenommen.
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