Juristisches Lexikon

Rechtsschutzbedürfnis

... bezeichnet das berechtigte Interesse einer Person, Rechtsschutz in einem gerichtlichen Verfahren zu erlangen. Das Rechtsschutzbedürfnis ist Prozessvoraussetzung; eine Klage ist also unzulässig, wenn das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.
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