Juristisches Lexikon

Rechtsmißbrauchbegrenzt

... die Möglichkeit, ein bestehendes Recht auszuüben. Jede Rechtsausübung wird durch den Grundsatz von Treu und Glauben begrenzt (vgl. § 242 BGB). So kann beispielsweise die Ausübung eines Rechts missbräuchlich sein, wenn der Berechtigte seinen Anspruch selbst durch unredliches Verhalten erworben hat.
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