Juristisches Lexikon

Rechtskraft

... bedeutet im formellen Sinne, dass eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann. Allerdings kann die Entscheidung noch durch eine Verfassungsbeschwerde oder durch ein Wiederaufnahmeverfahren beseitigt werden. Die materielle Rechtskraft, deren Voraussetzung die formelle Rechtskraft ist, besagt, dass der Inhalt der gerichtlichen Entscheidung sowohl für das Gericht als auch für die Parteien bindend ist.
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